Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Die Grundstückseigentümer können frei wählen, an welchen Fachbetrieb sie Schornsteinfegerarbeiten wie Schornsteinreinigung, Abgaswegeüberprüfung oder Heizungsüberprüfung vergeben. Sie sind eigenverantwortlich und haftbar dafür, dass alle im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Daten an den „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ übermittelt werden.

Unabhängig davon gibt es hoheitliche Arbeiten wie z.B. Bauabnahmen und Feuerstättenschau (alle 3 ½ Jahre), die ausschließlich in der Zuständigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger stehen.

Zuständig für Brühl-Nord und Rohrhof

Jörg Kretzler
Brahmsstr.10
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Telefon 0152 24274272
kretzler@k-fkaminfeger.de

Zuständig für Brühl-Süd

Markus Tropf
Im Althäuser 1
76709 Kronau
Telefon 07253 8021000
Fa: 07253 8021001

Wenn die Schornsteinfegerarbeiten nicht spätestens 2 Wochen nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid gesetzten Frist nachgewiesen wurden, muss mit einer „Zwangskehrung“ gerechnet werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Auf der Internetseite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks www.myschornsteinfeger.de können Sie nach Eingabe des Wohnortes und der Straße sofort Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden.