Richtlinien für die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen ab 23.04.2024

Die Gemeinde Brühl fördert den Umwelt- und Klimaschutz auf ihrem Gemeindegebiet, indem
sie finanzielle Zuschüsse für folgende Anlagen und Maßnahmen gewährt:


I. Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung
II. Begrünung von Haus- und Garagendächern
III. Gebäude-Thermografie
IV. Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
a. Stromspeicher für PV-Anlagen
b. PV-Anlagen über 10 kWpeak
c. Balkonkraftwerke
V. Umstellung auf Fernwärme
VI. Entsorgung von Heizöltanks
VII. Lastenfahrräder
VIII. Ladestation für E-Fahrzeuge (Wallbox)
IX. Anlage von Streuobstwiesen
X. Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser

Eine Förderung kann nur im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel und
nur bei Vorliegen der unten genannten Voraussetzungen bewilligt werden.
Die Haushaltsmittel für die Förderung sind auf 200.000 € im Jahr 2024 begrenzt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Diese Förderrichtlinien treten am 23.04.2024 in Kraft und gelten bis 31.12.2024