Neue Umweltförderrichtlinien der Gemeinde Brühl ab dem 1. Januar 2024

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In Brühl gibt es nicht nur ein Klimaschutz- und Energieleitbild, sondern auch viele konkrete Fördermaßnahmen, mit denen jede und jeder einzelne etwas zu der großen Aufgabe „Klimaschutz“ beitragen kann.

Das Brühler Umweltförderprogramm ist ein Erfolgsmodell seit den 90er Jahren, das in den letzten zwei Jahren verstärkten Zulauf hat. „In diesem Jahr wurden mit über 400 Förderanträgen und einem Fördervolumen von jetzt schon fast 400.000 Euro alle Rekorde gebrochen“, berichtet Brühls Bürgermeister Dr. Ralf Göck und dankte seinem Umweltberater Dr. Andreas Askani, der dieses Volumen mit Unterstützung seiner Kollegin Christine Walter „stemmte“. Viele positive Rückmeldungen zufriedener Antragssteller hätten den Gemeinderat bestärkt, trotz Finanzkrise das Programm auch 2024 fortzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass teilweise Maßnahmen, die von der Gemeinde bezuschusst werden, bereits vom Bund in hohem Maße gefördert werden bzw. gefördert werden sollen und der Tatsache, dass insbesondere die Balkonkraftwerke immer günstiger werden, musste das Förderprogramm in Zeiten knapper Kassen allerdings überarbeitet und die Finanzmittel gedeckelt werden.

Wichtig ist im neuen Förderprogramm, dass für jede Maßnahme im Voraus, d. h. vor der Auftragsvergabe, ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt werden muss.

Gefördert werden weiterhin Zisternen zur Gartenbewässerung, Dachbegrünungen, Lastenfahrräder, Ladestationen für E-Fahrzeuge (Wallbox), die Umstellung der Beheizung auf Fernwärme, die Entsorgung von Heizöltanks, die Gebäude-Thermografie, die Anlage von Streuobstwiesen, die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser (Entsiegelung) und Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im bisherigen Umfang. Im Bereich der PV-Anlagen wurden allerdings auch Änderungen beschlossen: So werden Balkonkraftwerke künftig nur noch mit maximal 250 € pro Kraftwerk gefördert und bei Dach-PV-Anlagen werden nur noch Anlagen ab 10 kW in die Förderung aufgenommen. Bezuschusst wird jedes kW über 10 kW bis 20kW mit 250 €, so dass hier der Zuschuss maximal 2.500 € beträgt.

Nicht mehr gefördert werden ab 1.1.2024: ÖPNV-Jahreskarten und Rhein-Neckar-Ticket, Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Thermische Solaranlagen. Hier ist bereits der Bund mit sehr hohen Förderquoten aktiv, so dass eine Förderung seitens der Gemeinde Brühl entfallen kann.

Folgende Übergangsregelungen wurden beschlossen:

  • Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Thermische Solaranlagen werden nach den alten Richtlinien gefördert, wenn ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweislich vor dem 01.01.2024 gestellt wurde.
  • Dach-PV-Anlagen / Stromspeicher werden nach den alten Richtlinien und ohne Antragstellung vor Maßnahmenbeginn gefördert, wenn eine Auftragsvergabe nachweislich vor dem 01.01.2024 erfolgte.
  • Balkonkraftwerke werden nach den alten Richtlinien und ohne vorherige Antragstellung gefördert, wenn der Kauf vor dem 01.01.2024 erfolgte.
  • Fernwärmeanschlüsse werden nach den alten Richtlinien gefördert, d. h. ohne Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, wenn die Auftragsvergabe vor dem 01.01.2024 nachgewiesen wird.
  • Wallboxen, Lastenfahrräder/Lastenanhänger, Thermografie und die Entsorgung von Heizöltanks werden nach den alten Richtlinien gefördert, d.h. ohne Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, wenn die Anschaffung / Durchführung vor dem 01.01.24 nachgewiesen wird.